Zwischenzeugnis

Bei bestimmten Anlässen ergibt sich für den Arbeitnehmer der Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.

Dieser Anspruch ist z.B. dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird oder einen neuen Vorgesetzten erhält. Auch bei Ausspruch einer Kündigung besteht ein Anspruch auf das Zwischenzeugnis.

Der Inhalt des Zwischenzeugnisses ist ähnlich dem des normalen Arbeitszeugnisses (siehe dort).

Lediglich der Schlusssatz sollte anders gestaltet sein. Dort sollte erwähnt sein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die bisherigen guten Leistungen dankt und sich auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit freut.

Jan Thomas Ockershausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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