Wertermittlungsanspruch

Jeder Pflichtteilsberechtigte hat gegen den oder die Erben einen Anspruch auf die Ermittlung des Wertes bestimmter Nachlassgegenstände.

Dieser Wertermittlungsanspruch ist zu erfüllen durch die Einholung von Sachverständigengutachten, die den Wert des Nachlassgegenstandes zum Zeitpunkt des Todesfalles festlegen.

Der Pflichtteilsberechtigte hat kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Gutachters, kann allerdings den ermittelten Wert in einer späteren Pflichtteilsklage in Frage stellen und gerichtlich feststellen lassen.

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch darauf, bei der Ermittlung des Wertes hinzugezogen zu werden. Der Wertermittlungsanspruch kann auch klageweise geltend gemacht werden.

Jan Thomas Ockershausen, Fachanwalt für Erbrecht

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