Rechtsanwalt in Göttingen: Jan Thomas Ockershausen

1. Was sind die Aufgaben eines Rechtsanwaltes?

Als Rechtsanwalt vertrete ich die Interessen meiner Mandanten gerichtlich und außergerichtlich mit Nachdruck und Kompetenz.

a. Rechtsauskunft

Wenn Sie in einzelnen Bereichen Fragen nach der rechtlichen Bewertung eines Sachverhaltes haben oder wenn es Ihnen darum geht, einen möglichst rechtssicheren Vertrag anzufertigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite. Auch begleite ich rechtliche Prozesse, die Sie selber nach außen hin führen, gerne im Hintergrund und formuliere in diesem Zusammenhang auch von Ihnen zu versendende Schreiben vor.

Ich erteile Ihnen sowohl Auskunft im Hinblick auf offene Fragen als auch eine Beratung, wenn Sie in bestimmten Situationen wissen möchten, wie Sie sich unter rechtlichen Gesichtspunkten vorteilhaft verhalten.

b. Außergerichtliche Interessenvertretung

Ich lege großen Wert darauf, den Sachverhalt so genau wie möglich festzustellen, denn dieser ist die Grundlage für mein Tätigsein. Ich höre mir also Ihre Thematik genau an und mache mir so ein Bild von den Fakten. Wichtig ist mir auch, genau zu wissen, was Ihre Ziele sind und welche Erwartungen Sie an meine Tätigkeit haben.

Ich übernehme sodann die Korrespondenz mit der jeweils anderen Partei, erstelle Forderungsschreiben, Schriftsätze oder weise zu Unrecht an Sie gerichtete Forderungen zurück.

Mein primäres Ziel ist es dabei, bereits außergerichtlich eine für Sie gute und vorteilhafte Lösung zu finden, sodass ein Gericht gar nicht erst konsultiert werden muss. Dies spart Zeit, Aufwand und vor allen Dingen Kosten.

c. Vertretung vor Gericht

Sollte es nicht anders möglich sein, so vertrete ich Ihre Interessen auch vor Gericht. Sollten sich Ihre Forderungen auf dem Verhandlungswege nicht durchsetzen lassen, so reiche ich für Sie eine Klage ein und führe selbstverständlich den gesamten gerichtlichen Schriftverkehr für Sie. Die Schriftsätze werden wir im Einzelnen natürlich inhaltlich abstimmen. Ich lege Wert darauf, dass Sie jederzeit über den rechtlichen Stand Ihres Verfahrens genau informiert sind.

Natürlich begleite ich Sie auch bei Gerichtsverhandlungen und übernehme dort so weit wie möglich die Verhandlungsführung.

Sie können sich sicher sein, dass ich dem Gericht gegenüber Ihre Argumente deutlich vortrage und versuche, für Sie ein möglichst gutes Urteil zu erlangen.

Natürlich verteidige ich Sie auch gegen gerichtliche Forderungen, die andere Ihnen gegenüber stellen. Ich prüfe den Sachverhalt genau, kläre, welche Argumente gegen die Forderung, die Ihnen gegenüber aufgemacht wird, sprechen und trage diese Einwendungen gegenüber dem Gericht mit Nachdruck vor. Selbstverständlich übernehme ich auch hier die Anfertigung sämtlicher Schriftsätze und die Vertretung in der mündlichen Verhandlung.

Die Gerichte bieten häufig Mediationsverfahren an, in denen jenseits der rechtlichen Wertung einer Angelegenheit versucht wird, eine sachgerechte Lösung für eine Streitigkeit zu finden. Auch in solchen Mediationsverhandlungen vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich und versuche diese so weit wie möglich durchzusetzen.

Häufig empfiehlt es sich, auch in gerichtlichen Verhandlungen eine schnelle Lösung zu finden. Dies kann durch einen Vergleich häufig sehr gut gelingen. Auch bei der Ausformulierung solcher Vergleiche und bei den Verhandlungen hierfür vertrete ich Sie selbstverständlich und sorge dafür, dass die Lösung rechtssicher umgesetzt wird.

d. Dienstleistung

Mir ist es wichtig, dass meine Mandanten sich von mir gut vertreten und verstanden fühlen. Dass mir dies gut gelingt, zeigt sich auch in den vielen positiven Bewertungen, die über mich abgegeben wurden. Selbstverständlich besuche ich Sie auch zu Hause, wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, mich in meiner Kanzlei aufzusuchen. In komplizierteren Angelegenheiten fahre ich gerne auch vor Ort, um mir so ein eigenes Bild von den Gegebenheiten zu machen. Insbesondere in Bausachen bietet sich dies regelmäßig an.

Ich versuche die Rechtsfragen, die an mich herangetragen werden, schnell und umfassend zu lösen. Im Regelfall werden Sie bereits spätestens 1 Woche, nachdem Sie mich aufgesucht haben, die ersten Arbeitsergebnisse vorliegen haben. In eilbedürftigen Fällen kann ich auch taggleich reagieren. Ich weiß, dass die rechtlichen Probleme, die Sie haben, für Sie dringend sind und versuche dem Rechnung zu tragen.

In unseren Besprechungen nehme ich mir Zeit für Sie und sorge dafür, dass wir nicht gestört werden. In diesen Zeiten bin ich daher auch für andere Mandanten regelmäßig nicht zu erreichen. Da ich gegenüber allen meinen Mandanten, unabhängig davon, in welchem Umfang ich sie vertrete, diese Einstellung habe, bin ich telefonisch auch nicht immer sofort zu erreichen. Ich garantiere Ihnen aber, dass Sie über mein Sekretariat eine Rückrufbitte äußern können, der ich dann so schnell wie möglich nachkomme. Ebenfalls sage ich Ihnen zu, dass ich auf eingehende Briefe und Emails so schnell wie möglich reagieren werde. Die Informationen, die Sie mir unterbreiten, sind mir wichtig und sie finden Beachtung.


Sollte es Ihnen besonders wichtig sein, mich zu einem bestimmten Zeitpunkt telefonisch erreichen zu können oder sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – einen Rückruf durch mich nicht wünschen, besteht die Möglichkeit, einen Telefontermin zu vereinbaren. Ich warte dann auf Ihren Anruf bzw. rufe Sie selbst an, wenn dies gewünscht ist.

Besprechungstermine räume ich Ihnen auf Wunsch selbstverständlich jederzeit ein. Dies gilt nicht nur für die Erstbesprechung, sondern natürlich auch für Folgebesprechungen.

Es ist mir wichtig, dass Sie sich durch mich jederzeit gut vertreten fühlen.

2. Welche Kosten entstehen durch die Tätigkeit des Rechtsanwaltes?

Guter Rat muss nicht teuer sein, aber gute Leistung hat auch ihren Preis. Mir ist es wichtig, dass Sie auch im Hinblick auf die Kosten, die für meine Tätigkeit anfallen, immer im Bilde sind. Ich kläre daher mit meinen Mandanten regelmäßig die Kostenfrage, bevor ich meine Tätigkeit entfalte.

a. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars hängt davon ab, welche Tätigkeit ich übernehme. Solange ich nur beratend tätig bin oder Rechtsauskünfte erteile, ist die Höhe des Honorars Verhandlungssache. Eine Erstberatung darf allerdings nicht mehr kosten als 190,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ob dieser Rahmen immer ausgeschöpft wird, hängt von den Fragen ab, die zu klären sind.

Wenn ich für Sie Anschreiben formuliere oder die Korrespondenz vollständig übernehme, ist eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erheben.

Der Gesetzgeber hat sich sehr intensiv Gedanken darüber gemacht, welches Honorar dem Rechtsanwalt für welche Tätigkeit zusteht. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Gebühren, die Rechtsanwälte veranschlagen, zu vereinheitlichen, damit es bei dem wichtigen Gebiet der Rechtsberatung keinen Wettbewerb über Gebühren gibt. Dies würde nämlich die Qualität der Rechtsberatung erheblich beeinträchtigen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist insoweit im Hinblick auf die Mindestsätze der Vergütung verbindliches Preisrecht, von dem nicht abgewichen werden darf.

Wesentlich für die Berechnung der Gebühren ist der Gegenstandswert. Dieser berechnet sich nach Ihrem Begehr. Wollen Sie z.B. einen Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro einklagen, dann liegt der Gegenstandswert bei eben diesen 10.000,00 Euro.

Der Umfang der Gebühren bestimmt sich dann nach dem Umfang der Tätigkeit. Für jede Gebührenstufe gibt es eine Grundgebühr. Mit welchem Multiplikator diese Grundgebühr multipliziert wird, um die Höhe des Honorars zu bestimmen, richtet sich danach, in welchem Umfang der Rechtsanwalt tätig ist. In einfachen Sachen wird ein 1,3-facher Satz gewählt. Je nach Umfang und Ausmaß der Tätigkeit kann ein bis zu 2,5-facher Satz angewandt werden. Für den Abschluss eines Vergleiches ist im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit eine 1,5-fache Einigungsgebühr zu berechnen.

Gerichtsverfahren werden gesondert abgerechnet. Hier ist für das Führen des Prozesses eine 1,3 Verfahrensgebühr zu entrichten. Für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung ist eine 1,2 Terminsgebühr zu erheben (wobei unerheblich ist, an wie vielen mündlichen Verhandlungen der Rechtsanwalt teilnimmt). Für einen gerichtlich abgeschlossenen Vergleich fällt eine 1,0 Einigungsgebühr an.

Zusätzlich zu den Rechtsanwaltsgebühren sind Auslagen zu erstatten. Pauschalauslagen fallen bei jeder Beratung in Höhe von 20,00 Euro an. Darüber hinaus gehende Auslagen, wie z.B. Reisekosten o.ä., werden gesondert berechnet.

Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist mehrwertsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass 19 % Mehrwertsteuer auf die jeweiligen Gebühren ebenfalls zu entrichten sind.

b. Stundenhonorar

In einzelnen Fällen, insbesondere bei sehr komplizierten Sachlagen, kann ein Stundenhonorar vereinbart werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann ausschließlich nach dem Zeitaufwand sowie nach dem vereinbarten Stundensatz.

Um auch hier das höchste Maß an Transparenz zu gewährleisten, rechne ich im 10-Minutentakt ab, das bedeutet, dass 1/6 des vereinbarten Stundensatzes alle 10 Minuten berechnet wird. Dies ermöglicht eine punktgenaue Abrechnung. Ich bin der Ansicht, dass eine Berechnung „pro angefangene Stunde“ nicht interessengerecht und vor allen Dingen nicht fair ist. Kürzere Telefonate berechne ich grundsätzlich gar nicht, ebenso wenig die Weiterleitung von Briefen o.ä. Selbstverständlich berechne ich auch nicht die Tätigkeit meiner Mitarbeiter, sondern nur meine eigene Tätigkeit.

Die Stundenabrechnung erfolgt punktgenau, das bedeutet, dass jede einzelne Tätigkeit mit Art, Umfang und Dauer genau beschrieben ist. So ist die Stundenabrechnung auch für Sie nachvollziehbar.

Grundsätzlich rechne ich allerdings nach den gesetzlich bestimmten Gebühren ab. Die Stundenabrechnung ist für mich ein Ausnahmefall.

c. Rechtsschutzversicherung

Selbstverständlich korrespondiere ich für Sie mit dem Rechtsschutzversicherer und stelle meine Rechnung direkt gegenüber dem Versicherer. Dies spart für Sie erheblichen Aufwand.

Sollten Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, so stelle ich Ihnen diese direkt in Rechnung.

Ich übernehme keine Garantie dafür, dass ein Rechtsschutzversicherer für die bei mir entstandenen Kosten aufkommt. Wenn Sie eine Dienstleistung von mir nur unter der Bedingung in Anspruch nehmen möchten, dass ein Rechtsschutzversicherer die Leistungen abdeckt, dann müssten Sie im Vorfeld mit Ihrem Versicherer Kontakt aufnehmen oder mich entsprechend informieren, sodass ich vor Entfaltung der eigentlichen Tätigkeit beim Versicherer eine Kostendeckungsanfrage einhole.

Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer ist für Sie selbstverständlich kostenneutral.

3. Fachanwalt

In der heutigen Zeit ist es wichtig, dass sich ein Rechtsanwalt auf die Gebiete, in denen er seine Mandanten vertritt, spezialisiert. Nur so kann eine optimale Rechtsberatung gewährleistet sein.

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

a. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich berate meine Mandanten seit Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Dabei berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Dadurch kann ich mich besonders gut in die jeweils andere Seite „einfühlen“. Dies wiederum ermöglicht es mir, Sie besonders optimal zu vertreten.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht übernehme ich Kündigungsschutzklagen, Zeugnisklagen, Lohnklagen, Klage auf Gewährung von Urlaub und Urlaubsabgeltung, ich mache Überstunden für Mandanten geltend bzw. verteidige Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer, die Überstunden einklagen. Auch alle weiteren im Bereich des Arbeitsrechts anfallenden Rechtsprobleme löse ich für meine Mandanten mit Nachdruck und Kompetenz.

b. Fachanwalt für Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht übernehme ich insbesondere die Auseinandersetzung von Ebengemeinschaften. Dabei sorge ich zunächst dafür, dass die Anerkennung als Erbe erfolgt, etwa durch Beantragung eines Erbscheins oder aber in streitigen Sachen durch eine Feststellungsklage. Danach stelle ich den Nachlassbestand fest und helfe bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Ich mache für meine Mandanten natürlich auch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend bzw. vertrete Erben, die sich solchen Ansprüchen ausgesetzt sehen. Ich helfe bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen und überprüfe diese selbstverständlich für meine Mandanten und betreue sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben.

Auch bei sämtlichen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen gerne zur Seite, so etwa bei Nachlassinsolvenzverfahren, Erbscheinsangelegenheiten, Nachlassverwaltung und bei Leistungsklagen der Erben untereinander bzw. gegen Testamentsvollstrecker.

Natürlich bin ich auch präventiv tätig, das bedeutet, dass ich für Sie erbrechtliche Regelungen wie Testamente, Erbverträge o.ä. entwerfen kann.

c. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Im Bau- und Architektenrecht vertrete ich sowohl Bauherren als auch Unternehmer in Werklohnklagen sowie bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen. Auf allen Gebieten des Bau- und Architektenrechtes, auch bei Honorarklagen von Architekten, vertrete ich Sie mit Nachdruck und Kompetenz.

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