Skonto

Häufig ist zwischen den Parteien eines Werkvertrages eine Skontierungsabrede getroffen. Diese sieht vor, dass Abschlagsrechnungen, die innerhalb einer sehr kurzen Frist (im Regelfall 3 Tage) nach Zugang der Rechnung bezahlt werden, um 3% Skonto gekürzt werden können.

Für den Abschluss der Skontierungsabrede sowie für die rechtzeitige Zahlung trägt der Auftraggeber die Beweislast. Für den Eingang der Rechnung beim Auftraggeber hingegen trägt der Auftragnehmer die Beweislast.

Jan Thomas Ockershausen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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