Schaffe, schaffe, Häusle baue . . .
. . . für viele Menschen ist der Traum von den eigenen vier Wänden ein fester Bestandteil Ihres Lebenskonzeptes. Doch die rechtlichen Fragen, die bei der Verwirklichung dieses Traumes auf den Bauherrn zukommen, sind mannigfaltig und nicht unkompliziert.
Ist es vielleicht doch besser, ein Haus zu kaufen, als selber eines zu bauen? Wo liegen die Vor- und Nachteile und welche rechtlichen Risiken gilt es abzuwägen? Doch selbst wenn diese Entscheidung gefallen ist, hören die Fragen meist nicht auf. Gerade beim Werkvertrag kommt es häufig dazu, dass das neu errichtete Bauwerk oder der Umbau mit Mängeln behaftet ist. Nun gilt es, keinen Fehler zu machen. Die Formalia bei der Geltendmachung von Mängeln müssen peinlich genau eingehalten werden, damit der Bauherr nicht seiner Ansprüche verlustig geht.
Gleichermaßen stehen oft auch die Bauunternehmer vor schwierigen Problemstellungen. Wie verhält man sich, wenn der Auftraggeber Baumängel geltend macht? Was tun, wenn Nachträge erforderlich werden oder wenn der Werklohn nicht gezahlt wird?
Rechtsanwalt Jan Thomas Ockershausen ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät seit fast zwei Jahrzehnten kleinere und mittelständische Unternehmen, Einzelfirmen sowie Bauherren in ihren rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Ockershausen ist dabei sowohl auf der Seite von Auftraggebern als auch auf der von Auftragnehmern tätig. Er versteht es, diesen häufig stattfindenden Perspektivwechsel zum Vorteil seiner Klienten zu nutzen, da ihm aus seiner jahrelangen Erfahrung die unterschiedlichen Sichtweisen auf werkvertragliche Probleme bestens bekannt sind.
Ob Nachbesserungsanspruch, Bauhandwerkersicherheit, Vorschussklage oder selbstständiges Beweisverfahren, Rechtsanwalt Ockershausen findet in Ihrem individuellen Fall mit Sicherheit den richtigen Weg, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewährleisten.
Sie möchten mehr über das Thema erfahren?
Rufen Sie mich unter
Telefon 0551-90033515
oder 0177-7363352 an
(ich rufe zurück).
Sie können mir auch über das Kontaktformular eine Nachricht senden.