Ablieferungspflicht Testament

Jede Person, die das Testament eines verstorbenen Menschen findet, ist verpflichtet, dieses Testament beim Nachlassgericht, also dem für den letzten Wohnort des Erblassers zuständigen Amtsgerichtes, abzuliefern. Geschieht dies nicht, so macht sich die Person, die das Testament nicht abliefert, der Urkundenunterdrückung strafbar.

Jan Thomas Ockershausen, Fachanwalt für Erbrecht

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