Arbeitsrecht
Wann immer der Gesetzgeber in gegenseitigen Rechtsverhältnissen ein Ungleichgewicht erkennt, ist er bemüht, einen Ausgleich zu schaffen, indem die schwächere Partei des Rechtsverhältnisses geschützt wird.
Im Arbeitsverhältnis hat der Gesetzgeber hier ein besonderes Bedürfnis gesehen. Der Arbeitgeber verfügt nicht nur über das Weisungsrecht gegenüber sämtlichen Arbeitnehmern, sondern auch über die Betriebsmittel und die Entscheidungskompetenz in Bezug auf die strategische Ausrichtung des Betriebes. Auf der anderen Seite kann der Arbeitnehmer lediglich über seine Arbeitskraft verfügen.
Daher hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften geschaffen, die den Arbeitnehmer schützen sollen.
Insbesondere bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen diese Vorschriften zum Tragen. So gibt es vielfältige Normen, die den Arbeitnehmer vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses schützen sollen. Im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes gibt es das Mutterschutzgesetz, welches schwangere Frauen schützen soll sowie den Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und andere Funktionsträger aus dem Arbeitnehmerbereich. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, vorausgesetzt, dass sie länger als 6 Monate im Betrieb tätig sind und dass der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
Aber auch darüber hinaus gibt es viele Arbeitnehmerschutzvorschriften, so das Arbeitszeitgesetz, welches die Arbeitszeiten, in denen der Arbeitnehmer eingesetzt werden kann, regelt, das Bundesurlaubsgesetz, welches Mindeststandards hinsichtlich der Urlaubsdauer und der Gewährung des Erholungsurlaubes durch den Arbeitgeber setzt und das Entgeltfortzahlungsgesetz, welches dem Arbeitnehmer auch während seiner Krankheit, zumindest in den ersten 6 Wochen hiervon, Entgeltansprüche zusichert.
Der Dschungel an Vorschriften und Verordnungen im Arbeitsrecht ist voller Fallstricke. Rechtsanwalt Jan Thomas Ockershausen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und befasst sich seit vielen Jahren mit der Vertragspraxis und Rechtsprechung in diesem Bereich.
Rechtsanwalt Ockershausen vertritt dabei die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen. Zu seinen Klienten zählen kleine und mittelständische Betriebe, leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer.
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