Kanzlei Jan Thomas Ockershausen - Ihr Notariat in Göttingen
In allen Notariatsangelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Jan Thomas Ockershausen zur Verfügung. Ich übe mein Amt ausschließlich im Raum Göttingen aus. Als Notar in Ihrer Näher betreue ich sämtliche notariellen Angelegenheiten, insbesondere Beglaubigungen und Beurkundungen. Als Notar bin ich Amtsperson und stehe unter der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichtes Göttingen. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick zu den Leistungen, die ich in meinem Notariat erbringe und den Notarkosten. Als Rechtsanwalt und Notar stehe ich Ihnen jederzeit als Ansprechpartner beratend zur Seite.
Notar: Der Werdegang
Im Raum Göttingen sind Anwaltsnotare tätig. Um Anwaltsnotar zu werden, muss zunächst ein juristisches Studium absolviert werden, welches mit dem ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossen wird. Nach dem Referendariat und dem dann folgenden zweiten juristischen Staatsexamen muss ein Anwaltsnotar mindestens 5 Jahre als Rechtsanwalt tätig sein, wovon er 3 Jahre an dem Ort arbeiten muss, an dem er später seine Notarstätigkeit anstrebt. Um sich dann auf eine freiwerdende Notarstelle zu bewerben, muss der Anwärter zunächst die notarielle Fachprüfung ablegen. Diese wird auch - zu Recht - als drittes Staatsexamen bezeichnet.
Als Anwaltsnotar wird man persönlich bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres ernannt und bekleidet nach der Ernennung ein öffentliches Amt. Sehr viele Rechtsgeschäfte können ohne einen Notar nicht abgewickelt werden, daher ist es sinnvoll, einen „Hausnotar in der Nähe“ zu haben, der als Ansprechpartner für sämtliche notariellen Angelegenheiten dient.
Notar: Aufgabenbereich
In vielen Fällen ist gesetzlich vorgesehen, dass Verträge zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies gilt z.B. für ein öffentliches Testament, ebenso wie für Verträge über den Verkauf und die Belastung von Grundstücken. Solche Verträge sind ohne eine notarielle Beurkundung nicht wirksam. Darüber hinaus ist die Mitwirkung eines Notars im Familienrecht bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenverträgen sowie im Gesellschaftsrecht bei GmbH-Gründungen sowie Umfirmierungen etc. gefragt. Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist erforderlich, wenn hierdurch die Integrität des Unterzeichnenden und dessen Geschäftsfähigkeit nachgewiesen werden soll. Dies ist insbesondere bei Anmeldungen zum Handelsregister oder zum Vereinsregister der Fall.
Mehr Rechtssicherheit
Häufig wünschen sich auch die Parteien die Beglaubigung ihrer Unterschrift oder die Beurkundung eines Vertrages durch ein Notariat, um die Rechtssicherheit in Rechtsbeziehungen und die Beweiskraft von Urkunden zu steigern. Zum Beispiel kann eine Generalvollmacht ohne Notar zwar grundsätzlich erteilt werden, Geldinstitute und insbesondere auch das Grundbuchamt erkennen aber nur die notariell beurkundete Generalvollmacht an. Daher ist es sehr sinnvoll, eine Generalvollmacht sowie eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen. Sie sollten bei einer Generalvollmacht die Kosten für einen Notar daher von Anfang an einplanen.
Der Notar erstellt hierfür dann den Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht und beurkundet diese im Nachgang. Nicht zu empfehlen ist es, wenn sich rechtsunkundige Menschen dafür entscheiden, diese rechtlich anspruchsvollen Vollmachten selbst zu gestalten. Häufig sind die aktuellsten Anforderungen, die u.a. auch Gerichte an umfassende Vollmachten stellen, nicht bekannt. Auch empfiehlt es sich nicht, ein Testament eigenhändig ohne Notar zu errichten. Hierbei können formale und inhaltliche Fehler auftreten, die die letztwillige Verfügung rechtlich anfechtbar oder nicht durchsetzbar machen können.
Notare gelten darüber hinaus als Vertrauensperson für die Hinterlegung von Geld, Wertgegenständen und Dokumenten.
Notarkosten
Im Internet gibt es einige Notarkostenrechner, die schnell Überblick über die entstehenden Kosten, beispielsweise für die Notargebühren bei einem Testament verschaffen. Aufschluss über die Kosten können Sie ebenfalls über das GNotKG sowie damit zusammenhängende Gebührentabelle erhalten. Notare rechnen ihre Leistungen immer nach dieser Gebührentabelle ab.
Keine Honorarvereinbarungen für Notare
Ein Notar darf keine Honorarvereinbarung abschließen und keine Stundensätze vereinbaren. Die Tätigkeit des Notars stellt sich als die eines Amtsträgers dar. Daher sind die Notarkosten bei Schenkung, beim notariellen Testament und bei weiteren Schwerpunkten der Notardienstleistung in der gesamten Bundesrepublik einheitlich geregelt. Durch das hierfür geschaffene Gerichts- und Notarkostengesetz sind sämtliche gesetzlichen Gebühren für die Notare genau festgelegt.
Abrechnung des Notars nach Gegenstandswert
Der Wert des Gegenstandes oder des Vermögens oder des Stammkapitals spielt die wesentliche Rolle, wenn nach der Gebührentabelle für den Notar die entstehenden Kosten festgesetzt werden. Im Gerichts- und Notarkostengesetz werden die einzelnen Tätigkeiten des Notars aufgeführt, die eine Gebühr auslösen. Beispielsweise setzen sich die Notarkosten bei einem Testament aus der vorhergehenden Beratung, aus der Erstellung des Testamentsentwurfs sowie der tatsächlichen Beurkundung zusammen. Hinzukommen Schreibauslagen, Porto- und Telekommunikationskosten sowie die Gebühren für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Ein Notarkostenrechner kann Ihnen schnell einen ersten Eindruck über die Notarkosten für das Testament verschaffen, wenn Sie das Alleinvermögen des Erblassers vorher beziffern können.
Auch Rechtsanwalt und Notar Jan Thomas Ockershausen berät Sie jederzeit zu den Kosten im Notariat, etwa zu den Notargebühren beim Testament oder für die Errichtung der Vorsorgevollmacht beim Notar. Die Notarkosten sind also in jedem Falle eine sehr transparente Angelegenheit.
Meine Dienstleistungen biete ich nur im Bereich des Amtsgerichtsbezirks Göttingen an. Darüber hinaus darf ich im Rahmen des Notariats nicht tätig werden. Neben meiner Tätigkeit als Notar bin ich auch als Rechtsanwalt tätig. Hier betreue ich insbesondere Rechtsgebiete wie das Erbrecht und das Arbeitsrecht.