Gesamtrechtsnachfolge

Wenn eine Person stirbt, dann treten der oder die Erben in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Sie haben automatisch alle Rechte und Pflichten des Erblassers zu übernehmen.

Man spricht daher bei einem Erbfall auch von einer Gesamtrechtsnachfolge.

Jan Thomas Ockershausen, Fachanwalt für Erbrecht

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